Novelliertes Energieeffizienzgesetz

Novelliertes Energieeffizienzgesetz
Novelliertes Energieeffizienzgesetz

Das novellierte Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Deutschland, welches am 18. November 2023 in Kraft trat, bringt wichtige Änderungen mit sich, die vor allem auf die Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung abzielen.

Hier sind die wesentlichen Aspekte des Gesetzes:

1. Verpflichtungen für Unternehmen:

  • Große Unternehmen (ab 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro) sind nun verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme nach ISO 50001 (Energiemanagement) oder ISO 14001 (Umweltmanagement) einzuführen.
  • Unternehmen, die bereits ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) betreiben, gelten ebenfalls als konform.

2. Zielsetzung und Umsetzung:

  • Das Gesetz ist Teil der deutschen Bemühungen, die Klimaziele der EU zu erreichen und den Energieverbrauch bis 2030 signifikant zu senken. Es ist darauf ausgelegt, Unternehmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien zu motivieren.
  • Es wird erwartet, dass die Implementierung solcher Managementsysteme nicht nur zu einer besseren Energienutzung führt, sondern auch das Bewusstsein für Energieeinsparungen in den Unternehmen selbst erhöht.

3. Erweiterte Berichtspflichten:

  • Unternehmen müssen regelmäßig Berichte über ihre Energieeffizienzmaßnahmen und deren Ergebnisse vorlegen. Diese Berichte sollen sicherstellen, dass die gesetzten Ziele erreicht werden und bei Bedarf Anpassungen vorgenommen werden können.

4. Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung:

  • Wie in Österreich drohen auch in Deutschland empfindliche Strafen für Unternehmen, die den neuen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die genauen Sanktionen können je nach Ausmaß der Nichteinhaltung variieren.

5. Förderungen und Unterstützung:

  • Das Gesetz sieht verschiedene Förderprogramme vor, um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen. Diese Programme sollen finanzielle Hürden abbauen und den Unternehmen den Übergang zu einem effizienteren Energieeinsatz erleichtern.

6. Besonderheiten für die öffentliche Verwaltung:

  • Auch die öffentliche Verwaltung ist stärker in die Pflicht genommen, Vorbildfunktionen zu übernehmen und eigene Energieeffizienzmaßnahmen zu ergreifen. Dies soll sowohl durch interne Maßnahmen als auch durch Vorgaben bei der öffentlichen Beschaffung geschehen.

7. Einbindung kleinerer Unternehmen:

  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es keine generelle Verpflichtung zur Einführung solcher Managementsysteme. Allerdings werden sie ermutigt, freiwillige Energieaudits durchzuführen und ebenfalls Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen.

Das novellierte Energieeffizienzgesetz ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Energie- und Klimapolitik und zielt darauf ab, die Energieintensität der Wirtschaft zu reduzieren und die nationale Energiesicherheit zu erhöhen.